SPORTBOX GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SPORTBOX GmbH davon abgesehen, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer/Burschen und Frauen/Mädchen in gleicher Weise. Dies trifft insbesondere auf den Begriff Teilnehmer, der stets auch Teilnehmerinnen gleichermaßen meint, zu.

Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SPORTBOX GmbH finden auf sämtliche Angebote der SPORTBOX, insbesondere die Camps sowie die Kurse an Schulen, Anwendung und werden nachstehend unter dem Begriff „Sportangebot“ zusammengefasst. Nur hinsichtlich der Bestimmungen betreffend „Stornierung“ kommen unterschiedliche Regelungen zur Anwendung.

 

1. Anmeldung

a)    Mit der Anmeldung für das Sportangebot der SPORTBOX GmbH bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Ausschreibung und dieser Geschäftsbedingungen sowie aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über das Buchungsportal, kann ersatzweise auch schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

(b)    Bei elektronischer Übermittlung einer Buchung (namentlich Buchungsportal oder E-Mail) wird dem Teilnehmer der Eingang der Buchung bestätigt. Der Vertrag über die Teilnahme am Sportangebot der SPORTBOX kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

(c)     Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden nach Eingang der Anmeldung und Zahlung gereiht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung (oder Teile davon) bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. In diesem Fall wird die bereits geleistete Einzahlung in vollem Umfang rückerstattet.

(c1)     Alle Freiplätze, die durch Verlosungen oder Gewinnspiele von der SPORTBOX oder deren Partner zur Verfügung gestellt werden, haben nur dann eine Gültigkeit, wenn das jeweilige Sportangebot die Mindestteilnehmerzahl erreicht und das jeweilige Sportangebot auch tatsächlich stattfindet.

(d)    Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter widerruflich zu, dass während des Sportangebotes Fotos- und Filmaufnahmen angefertigt werden, auf denen ggf. auch der Teilnehmer individuell bei Aktivitäten im Rahmen des Sportangebotes abgebildet wird. Die Rechte an den Foto- und Filmaufnahmen liegen beim Veranstalter und können für Promotionszwecke der SPORTBOX und deren Partner veröffentlicht beziehungsweise verwendet werden. Sollte die Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen nicht erwünscht sein, wird ersucht, dies zu Beginn des jeweiligen Sportangebotes den Verantwortlichen der SPORTBOX vor Ort mitzuteilen. 


2. Leistungen

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung und nach Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.


3. Zahlung

Bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung, ist die Zahlung des Gesamtpreises für die gebuchten Leistungen (Preis des jeweiligen Sportangebotes) fällig.


4. Pflichten
des Kunden

 

(a)    Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form vor und während des Camps erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung gemäß Abschnitt 5 Abs. 1 für den Fall der Zuwiderhandlung hiergegen wird ausdrücklich hingewiesen.

(b)    Jeder Teilnehmer des jeweiligen Sportangebotes muss während der Durchführung des jeweiligen Sportangebotes den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend krankenversichert sein. Ebenso ist sicherzustellen, dass er im Hinblick auf etwaige Schädigungen dritter Personen oder fremden Eigentums im üblichen Rahmen haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Teilnehmer das Bestehen ausreichenden Versicherungsschutzes nachzuweisen. Die Teilnahme am jeweiligen Sportangebot kann von der Erbringung dieses Nachweises abhängig gemacht werden.

(c)    Jeder Teilnehmer muss während der Durchführung des Sportangebotes in der Lage sein, die üblichen und seinem Alter angemessenen körperlichen und geistigen Anforderungen zu bewältigen, die eine derartige Sportveranstaltung unter Berücksichtigung der aus der Ausschreibung ersichtlichen Inhalte und Zeitplanung an die Teilnehmer stellt. Gesundheitliche Probleme sind vor Beginn des jeweiligen Sportangebotes mitzuteilen.

(d)    Der Teilnehmer kann vom Sportangebot ausgeschlossen werden, wenn offensichtlich ist, dass er nach seinem Gesundheitszustand den Anforderungen des Sportangebotes nicht gewachsen ist oder nachträglich bekannt wird, dass die Angaben des Teilnehmers oder seines Erziehungsberechtigten hierzu unzutreffend waren.


5. Kündigung

(a)    Der Vertrag kann nach Beginn der Durchführung des Sportangebotes mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn der Teilnehmer durch sein Verhalten die Durchführung des Vertrags trotz einer deswegen bereits ausgesprochenen Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die weitere Vertragsdurchführung unzumutbar ist. Insbesondere wird das Recht vorbehalten, bei Nichteinhaltung der Regeln des jeweiligen Sportangebotes (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) oder strafbaren Handlungen den Teilnehmer sofort vom Sportangebot auszuschließen bzw. nach Hause zu schicken. Der Teilnehmer ist vom Erziehungsberechtigten oder einer nominierten Person vom Veranstaltungsort abzuholen oder tritt die Heimreise auf Verantwortung des Erziehungsberechtigten selbständig an. Alle dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Erziehungsberechtigten.

(b)    Ein entsprechendes Kündigungsrecht besteht auch, wenn der Teilnehmer schuldhaft gegen die vertraglichen Pflichten gem. Abschnitt 4 Abs. 1 dieser Bedingungen bzw. sonstige Regeln und Weisungen verstößt, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Sportangebotes bzw. im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer objektiv gerechtfertigt sind.

(c)    Im Falle einer gem. Abs. 1 und 2 berechtigten Kündigung wird der Anspruch auf den vollständigen Preis des jeweiligen Sportangebotes vorbehalten. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben durch diese Regelung unberührt.


6. Storno-bedingungen

(a)    In Hinblick auf Camps der SPORTBOX hat der Kunde das Recht, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag betreffend das jeweilige Camp zurückzutreten:

  • Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

  • Der Kunde hat pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen sowie das Ausfallrisiko zu leisten. Bei Rücktritt

    • bis 90 Tage vor dem vorgesehenen Beginn des Camps sind 20%,

    • bis 30 Tage vor dem vorgesehenen Beginn des Camps sind 50%,

    • bis 7 Tage vor dem vorgesehenen Beginn des Camps sind 75% 
      des vereinbarten Preises des jeweiligen Camps zu zahlen.

  • Erfolgt der Rücktritt 6 oder weniger Tage vor dem Beginn des jeweiligen Camps, so ist der volle Preis zu zahlen.

  • Der Kunde hat das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Seine vertraglichen Verpflichtungen werden hiervon nicht berührt, soweit nicht der Ersatzteilnehmer vollständig in den Vertrag des Kunden eintritt bzw. eine eigene vertragliche Verpflichtung (Eigenbuchung) begründet. Nicht oder nur zum Teil wahrgenommene Leistungen (auch durch Krankheit) können nicht nachgeholt oder erstattet werden.

(b)     In Hinblick auf (Schul-)Kurse der SPORTBOX hat der Kunde das Recht, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag betreffend den jeweiligen Kurs zurückzutreten (oder eine Umbuchung vorzunehmen):

  • Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

  • Der Kunde hat pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen sowie das Ausfallrisiko zu leisten. Bei Rücktritt

    • bis zum Ende der ersten beiden Kurswochen fallen keine Kosten an beziehungsweise werden bereits geleistete Zahlungen zur Gänze rückerstattet;

    • ab der dritten Kurswoche sind aliquot die bisherigen Kurseinheiten zuzüglich einer Admin Fee von 30% (auf Basis der aliquoten, zukünftigen Kurseinheiten) zu zahlen. Die darüber hinaus bereits geleisteten Kursgebühren werden rückerstattet.

  • Nicht oder nur zum Teil wahrgenommene Leistungen (auch durch Krankheit) können nicht nachgeholt oder erstattet werden.

Neben der oben angeführten Möglichkeit des Rücktritts, hat der Kunde nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen auch die Möglichkeit der Umbuchung auf einen anderen Kurs, sofern dieser noch freie Plätze aufweist und der Kunde etwaig verlangte Voraussetzungen bettreffend die Kursteilnahme erfüllt: 

  • Die Umbuchung ist schriftlich zu erklären.

  • Der Kunde hat pauschalierte Umbuchungskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen sowie das Ausfallrisiko zu leisten. Bei Umbuchung

    • bis zum Ende der ersten beiden Kurswochen fallen keine Kosten an beziehungsweise werden bereits geleistete Mehrzahlungen rückerstattet.

    • ab der dritten Kurswoche fällt eine Admin Fee von 20% der Kurskosten an. 

    • im Sinne von Einbuchungen (etwa auf die Warteliste) fallen in den ersten beiden Wochen ab Kursbeginn die gesamte Kursgebühr und ab der dritten Kurswoche die hinsichtlich der verbleibenden Kurseinheiten aliquote Kursgebühr zuzüglich einer Admin Fee in der Höhe von EUR 10.- an.

(c)     Bei wesentlichen Änderungen ist der Kunde darüber hinaus berechtigt, aus wichtigem Grund vom Camp-Vertrag zurückzutreten.


7. Haftung

(a)     Die Teilnahme an sämtlichen Sportangeboten der SPORTBOX erfolgt auf eigene Gefahr.

(b)    Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden oder Verletzungen, die der Teilnehmer während oder außerhalb des Sportangebotes, auf dem Gelände, in seinem Vermögen oder an seinem Körper erleidet.

(c)    Der Veranstalter empfiehlt, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Er haftet nicht für Gegenstände, die im Rahmen des jeweiligen Sportangebotes verloren gehen, abhanden kommen oder gestohlen werden.

(d)    Die After School Activities sind außerschulische Aktivitäten. Im Falle von Verletzungen oder Unfällen wird die SPORTBOX die Erste Hilfe einleiten. Für alle weiteren Maßnahmen und die Abrechnung sind die Angehörigen selbst verantwortlich. 


8. Veranstalter

SPORTBOX GmbH
Schöffelplatz 1-2/6
2340 Mödling


9. Bank-
verbindung

RAIFFEISEN REGINOALBANK MÖDLING
IBAN: AT53 3225 0000 0079 7159
BIC: RLNWATWWGTD